FORUM Raumplanung – Bringt das Urteil des EuGH Protect C-664/15 auch Änderungen im Österreichischen Raumordnungsrecht?
Am 12. März 2018 hielt RA Dr. Lorenz Riegler einen Vortrag zum Urteil Protect C-664/15 des EuGH. Im Hinblick auf die Parteistellung von anerkannten Umweltorganisationen in Genehmigungsverfahren sind mit Blick auf die Umsetzung der Aarhus Konvention in Zukunft auch Änderungen für das Raumordnungsrecht zu erwarten.
Zum Start der Vortrags- und Diskussionsreihe FORUM Raumplanung hielt RA Dr. Lorenz Riegler (Kanzlei AllRight, Rigler Rebernig Rechtsanwälte) eine Vortrag zum Urteil Protect C-664/15 des EuGH, dass er in Brüssel mitverhandelt hat. Die Aarhus Konvention wurde von Österreich ratifiziert und gesteht der Öffentlichkeit Informationen und Beteiligungsrechte zu. So müssen Dokumente, die Umweltinformationen enthalten, öffentlich zugänglich sein und in Verfahren, die Umweltbelange berühren muss eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Als 3. Säule gilt das Überprüfungsverfahren betreffend Umweltinformationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und etwaiger Verletzungen des innerstaatlichen Umweltrechts. Im Anlassfall wurde eine Umweltorganisation von einem wasserrechtlichen Verfahren ausgeschlossen, da nach den materiell rechtlichen Bestimmungen keine Parteistellung besteht. Ohne eine Parteistellung liegt allerdings eine Präklusion vor und es können keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung erhoben werden. Der EuGH hat hier einen Mangel im österreichischen Verwaltungsrecht festgestellt und dementsprechend im Sinn der Aarhus Konvention entschieden. Somit sind auch Folgen für die Raumordnung und ihre Verordnungen (insb. Flächenwidmungspläne) zu erwarten, da hier Umweltorganisationen entsprechende Rechte zur Beteiligung und Überprüfung zukommen müssen.