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Online-Dialog: Ungerechte Raumplanung

12. April 2021, 15:00 - 17:00

Dr. Benjamin Davy spricht und diskutiert zum Thema Raumplanung und Gerechtigkeit.

12. April 2021. 15:00-17:00 via Zoom
Anmeldung bis 9. April 2021 per Mail an arthur.schindelegger@tuwien.ac.at
(Die Zugangsdaten werden vor der Veranstaltung zugesandt)

Raumplanung ist unvermeidlich ungerecht. Das liegt nicht an einer besonderen Neigung der Raumplaner*innen, ungerechte Planungen zu bevorzugen. Das liegt vielmehr an der Vielzahl an Gerechtigkeitsmaßstäben, die in beinahe jeder Gesellschaft verbreitet sind. Vereinfacht gesprochen, können drei Arten an Gerechtigkeitsmaßstäben unterschieden werden:

  • Libertäre Gerechtigkeit begünstigt jene, die im Wettbewerb der freien Kräfte die Schwächeren hinter sich lassen: Gerecht ist, was den Starken nützt!
  • Utilitaristische Gerechtigkeit begünstigt die Mehrheit der Planbetroffenen und strebt nach dem größten Glück der größten Zahl: Gerecht ist, was den meisten nützt!
  • Soziale Gerechtigkeit begünstigt die benachteiligten Mitglieder der Gesellschaft und schützt sie vor der Ausbeutung durch die Starken: Gerecht ist, was den Schwachen nützt!

Eine Entscheidung zwischen libertärer, utilitaristischer oder sozialer Gerechtigkeit kann nicht als richtig oder falsch beurteilt werden. Diese Entscheidung beruht auf moralischer Überzeugung. Wählen Raumplaner*innen einen der drei Gerechtigkeitsmaßstäbe als Grundlage ihrer Planungen, werden ihnen alle zustimmen, die der moralischen Überzeugung anhängen, die dem gewählten Maßstab zugrunde liegt. Doch jene, die anderer Überzeugung sind, werden die Planung als ungerecht bezeichnen. Solange eine Vielzahl an Gerechtigkeitsmaßstäben verbreitet ist, ist Raumplanung unvermeidbar ungerecht.

Raumplaner*innen reagieren auf das Gerechtigkeitsdilemma häufig, indem sie in die Alle-Falle tappen: Gerecht ist, was allen nützt! Ein aktuelles Beispiel bietet der „gerechte Übergang“ in eine klimaneutrale Wirtschaft: „Ziel des gerechten Übergangs ist es, dass der Weg hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft fair verläuft, keine Person und keinen Ort zurücklässt und eine hohe Lebensqualität für alle schafft“ (Territoriale Agenda 2030 [2020], Absatz 39). Die Alle-Falle schnappt zu, wenn Entscheidungsträger vor der Entscheidung zurückscheuen, die Starken, die meisten oder die Schwachen zu begünstigen. Die Folge der Alle-Falle: Räumliche Planungen treffen auf Widerstand, werden unterlaufen und sind kaum umsetzbar.

Details

Datum:
12. April 2021
Zeit:
15:00 - 17:00

Veranstaltungsort

Online Meeting

Veranstalter

ÖGR
E-Mail
office@ögr.at
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